von Boris Pfeiffer
Die Rückreise mit dem Auto aus Italien als sogenanntem sonstigen Risikogebiet nach Deutschland (als was auch immer gerade), verlangt laut der Website des Auswärtigen Amtes in der Rubrik „Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland“, dass die Reisenden „spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über ein Testergebnis verfügen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen“ müssen. Außerdem müssen Reisende sich „vor ihrer Ankunft in Deutschland (auf der vom Robert-Koch-Institut verantworteten Website) einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.“
Diese Anmeldung kann ausgedruckt auf Papier mitgeführt werden. Die Verantwortlichen haben es aber lieber digital im Handy und schreiben deswegen nicht ganz korrekt : „… müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Ihre Reise- und Kontaktdaten werden an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Behörde weitergeleitet, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen kann.“
Digital im Handy macht es ja auch deswegen leichter, weil in der am 14. Januar in Kraft getretenen Coronavirus-Einreiseverordnung geregelt worden ist, dass die wesentlichen privaten Mobilfunkbetreiber den Einreisenden unmittelbar nach dem ersten Einbuchen des Mobiltelefons in ein deutsches Netz per SMS Information zu den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu übermitteln haben.
Bei Ausfüllen des digitalen Einreiseformulars auf der Seite des Robert-Koch-Instituts heißt es dann auf Seite 5: „Sie waren in einem Risikogebiet. Dadurch entstehen für Sie folgende Pflichten. Spätestens 48 Stunden nach Einreise müssen Sie ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen können.“
Beides kann nicht stimmen:
1. Auswärtiges Amt: „Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem sonstigen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über ein Testergebnis verfügen.“
2. Robert-Koch-Institut: „Spätestens 48 Stunden nach Einreise müssen Sie ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen können.“
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